Das Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 ist ein Verbrauchsteuergesetz. Es regelt die Besteuerung von allen Energiearten, z.B. fossiler Herkunft
(Mineralölen, Erdgas, Flüssiggase) als auch nachwachsende Energiearten wie Pflanzenölen oder Alkoholen als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland. Daneben wurden die weiteren fossilen
Energieträger Steinkohle und Braunkohle sowie Koks als auch Schmierstoffe aufgenommen. Die Energiesteuer ist als Verbrauchsteuer eine indirekte Steuer.
Allgemeines
Zuständig für die Erhebung der Energiesteuer sind die Hauptzollämter. Diese haben auch die Steueraufsicht. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sind für das Jahr 2005 mit ca. 42 Mrd. ¥ veranschlagt, die
gem. Art. 106 Absatz 1 Nr. 2 Grundgesetz dem Bundeshaushalt zufließen. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer stiegen von 5,886 Mrd. EUR (11,512 Mrd. DM) im Jahre 1970 auf 41,782 Mrd. ¥ im Jahre 2004.
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