Flüssiggaslagerbehälter-Anlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung und müssen daher vor der
Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden und müssen in bestimmten Fristen wiederkehrend geprüft werden. Auch die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung
hinsichtlich des Explosionsschutzes sind zu beachten.
Besondere Maßnahmen sind erforderlich bei Arbeiten unter Erdgleiche (Keller u.ä.), da Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich als „See"
sammeln kann. Auch Bodenöffnungen (Kanaldeckel, Luken, Kellerabgänge) sind in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen. Der Transport von Flüssiggas wird durch die ADR-Bestimmungen geregelt.
Speziell die Garagenordnungen sind oft unterschiedlich, so dass man unbedingt beim Einfahren auf die Hinweisschilder achten muss. Selbst innerhalb Österreichs sind die Verordnungen nicht einheitlich, da
sie in die Kompetenz der Bundesländer fallen.
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Autogas und Ökonomie |
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