Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des
marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der
Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht.
Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig.
Das ADR regelt unter anderem
* die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen * Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und
schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports * den Bau von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte * Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR
* multimodale Gefahrguttransporte (Straße - Zug, Schiff oder Flugzeug)
Das ADR fordert unter anderem, dass
* der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen muss
* alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen * die Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.
Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Inhaltsverzeichnis
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