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Seit 2002 Autogasumbau unterliegen Druckbehälter mit max. zul. Betriebsdrücken über 0,5 bar (Überdruck) der EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). Druckbehälter werden gemäß der Druckgeräterichtlinie neben Rohrleitungen, Dampfkessel und druckhaltenden Ausrüstungsteilen (z.B. Ventile, Filter) als Druckgerät bezeichnet und müssen mit einer EG-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) in Autogasumbau Verkehr gebracht werden. In Abhängigkeit von dem Gefahrenpotential (Kriterien: maximaler Betriebsdruck, Volumen, gasförmiges oder flüssiges Fluid, Fluidgruppe) werden Druckgeräte in die Kategorien I bis IV eingestuft. Der Hersteller kann aus unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren (Baumuster, Qualitätssicherungssystem, Einzelprüfung) wählen, um den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie zu genügen. Der Druckbehälter erhält ein Herstellschild, auf dem die individuelle Herstellnummer sowie die zulässigen Betriebsdaten (Druck, Temperatur, Volumen) und das CE-Zeichen aufgeführt sind. Falls eine benannte Stelle an der Produktionsüberwachung beteiligt war, ist auch deren Kenn-Nr. neben dem CE-Zeichen anzubringen. Der Hersteller muss im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Gefahrenanalyse Autogasumbau erstellen sowie eine Betriebsanleitung erstellen mit Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zu Montage, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung und ggf. zur unsachgemäßen Verwendung.

Die Konstruktion und Dimensionierung von Druckbehältern wird in verschiedenen Regelwerken beschrieben. Die Druckgeräterichtinie lässt die Wahl des anzuwendenden Regelwerkes offen. In Deutschland wird meisten das AD 2000-Regelwerk angewandt. Es sind harmonisierte europäische Normen für Druckbehälter (Normenreihe EN 13445) entwickelt worden, die noch zögerlich angewendet werden. Andere Regelwerke (z. B. ASME, CODAP ) dürfen ebenfalls verwendet werden, wenn damit die grundlegenden Autogasumbau Sicherheitsanfordrungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie erfüllt werden. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurde durch die 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) umgesetzt.

Die Betriebsvorschriften von Druckbehältern sind in der Betriebssicherheitsverordnung enthalten

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Bildbeschreibung

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Druckbehälter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material.