Ethanol-Kraftstoff ist ein klopffester Ottokraftstoff mit einer Oktanzahl von mindestens 104 ROZ. Um das Ethanol nicht als
Neutralalkohol trinken zu können, werden heute den für technische Anwendungen wie Kraftstoff, Lösungsmittel oder Brennspiritus vorgesehenen Alkoholen Vergällungsmittel beigemischt, wodurch
diese ungenießbar werden und in Deutschland nicht mehr der Branntweinsteuer unterliegen.
Darüber hinaus werden als Ethanol-Kraftstoffe auch Ottokraftstoffe bezeichnet, bei denen Ethanol in nennenswerten Mengen beigemischt
wird. Bereits die Reichskraftsprit gab in der Weimarer Republik ab 1925 etwa 25 % Kartoffelsprit zum Benzin dazu und verkaufte das Gemisch unter dem Namen Monopolin. Heute werden die Gemische
nach dem Anteil von Ethanol im Benzin bezeichnet, so würde Monopolin als E25 bezeichnet (25 % Ethanol), ein heute viel diskutierter Ottokraftstoff ist E85 mit 85 % Ethanol. Die Beimischung von geringen Mengen in
Benzin, beispielsweise 5 % Ethanol, wie es heute im Benzin vorkommt, wird nicht als Ethanol-Kraftstoff bezeichnet, sondern als Benzin. Da viele ältere Autos nicht auf das teilweise stark
als Lösungsmittel auf verwendete Materialien wirkende Ethanol eingerichtet sind, wird derzeit eine Beimischung von 5 % als Obergrenze für nicht auf Ethanol vorbereitete Autos angesehen.
|
Kraftstoff Autogas |
|